Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte zuvor in erster Instanz den Einspruch von Hertha gegen die Wertung der Partie abgewiesen. Sollte der Urteilsspruch des Bundesgerichts bestehen, kehrt die Fortuna nach 15 Jahren in die Bundesliga zurück. Die Berliner wären nach nur einer Saison wieder zweitklassig. Das DFB-Bundesgericht befasste sich mit der Berufung des Berliner Clubs gegen das Urteil des Sportgerichts. Insgesamt wurden elf Zeugen gehört - darunter auch Hertha-Coach Otto Rehhagel. Auf die Frage, ob er in der hitzigen Schlussphase Furcht gehabt habe, meinte der Trainer-Dino: «Halb Angst... Ich habe 1943 in einem Keller im Ruhrgebiet gesessen, als uns die Amerikaner bombardiert haben.» Hertha hatte nach dem 2:2 am 15. Mai in Düsseldorf Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Weil Fortuna-Anhänger schon vor dem Abpfiff den Rasen stürmten, hatte Schiedsrichter Wolfgang Stark das Spiel für 21 Minuten unterbrochen. Als die Fans den Rasen wieder verlassen hatten, pfiff der Referee die Partie noch einmal für 93 Sekunden an. Hertha berief sich auf Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach können Einsprüche gegen die Spielwertung unter anderem erhoben werden, wenn die eigene Mannschaft geschwächt wird «durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht». Aus diesem Grund führte Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt dem Gericht unter anderem eine 77-sekündige Fernseh-Aufzeichnung vor. Die TV-Bilder hätten zeigen sollen, dass der Platzsturm während des regulären Spiels erfolgte - für das Gericht aber ungenügend. Gegen beide Vereine, die Berliner Profis Lewan Kobiaschwili, Christian Lell, Thomas Kraft und André Mijatovic sowie Fortunas Andreas Lambertz ermittelt unterdessen der DFB-Kontrollausschuss. Diese Fälle werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Zuschauer und Spieler beider Teams.
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