Frankfurt (dpa) - 04.04.2005, 17:12 Uhr
Schiedsrichter Fleischer wird nach Abpfiff von den Rostockern Spielern bedrängt.
Das 2:2-Endergebnis des Bundesligaspiels Hansa Rostock - Schalke 04 vom 5. Februar hat Bestand. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Rostocker Berufung gegen die Wertung der Partie auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Das Gericht bestätigte damit das am 3. März vom Sportgericht getroffene Urteil. Die Hanseaten hatten vergeblich geltend gemacht, dass der Schalker Ausgleichstreffer durch Ailton erst nach Ablauf der zweiminütigen Nachspielzeit fiel. Deshalb hatten sie den Antrag gestellt, die Partie mit einem 2:1-Sieg für Rostock zu werten.
Das Bundesgericht unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) begründete sein Urteil mit einer «unangreifbaren Tatsachentscheidung» von Schiedsrichter Helmut Fleischer. Schnarr: «Die Spielzeit endet mit dem Schlusspfiff». Der Referee aus Hallstadt sei nach dem Regelwerk berechtigt gewesen, die zweiminütige Nachspielzeit nach seinem Ermessen wegen Spielverzögerung zu verlängern. Fleischer sagte als Zeuge aus, er habe unter anderem wegen Spielverzögerungsversuchen von Rostocks Torwart Mathias Schober nochmals rund 25 Sekunden nachspielen lassen.
Einem von Schalke-Anwalt Christoph Schickhardt «aus Gründen der Fairness» gemachter Vorschlag, eine Spielwiederholung zu erwägen, verweigerte der Kontrollausschuss-Vertreter Ralf Flügge (Dresden) seine seine Zustimmung. Auch für das Gericht kam dies aus juristischen Gründen nicht in Frage.